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Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?

Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen: Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.

Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.