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Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen?
Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen:
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden
Energieausweise ab dem 01.07.2008
verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude
ab dem 01.01.2009.
Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.
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